Riemer & Heyner - Rechtsanwälte und Notare Anschrift:       Öffnungszeiten:
Untere Königsstraße 50A
34117 Kassel

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Telefon: 0561 91890-0
  kanzlei@rae-riemer-heyner.de

Notariat

    
  • Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen
  • Erbauseinandersetzung
  • Eheverträge
  • Grundstücksverträge
  • Gesellschaftsverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen

Herr Rechtsanwalt Horst Riemer ist seit 1985, Herr Rechtsanwalt Jürgen Heyner seit 1990 als Notar im Amtsgerichtsbezirk Kassel tätig. Wir können deshalb auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken und unsere Routine für Ihre Interessen einsetzen.

Wegen der Bedeutung notarieller Angelegenheiten ist die sorgfältige Bearbeitung unser oberstes Gebot. Wir haften Ihnen persönlich für das Ergebnis unserer Arbeit.

Wir können aber unsere Sachkunde und Erfahrung nur dann und am besten einsetzen, wenn Sie uns frühzeitig einschalten. Wir klären mit Ihnen den Sachverhalt, erforschen den Rechtswillen und die Zielsetzung der Vertragsparteien und wirken auf eine ausgewogene und bestandssichere Vertragsgestaltung hin. Wir beraten und belehren Sie über die Folgen der von Ihnen gewünschten Vertragsgestaltung und zeigen Ihnen Alternativen auf.

Insbesondere die Entwürfe von Testamenten und Erbverträgen bedürfen einer sorgfältigen Sachverhaltsermittlung. Nur durch sorgfältige Vertragsgestaltung gelingt es, dem Willen des Erblassers auch Geltung zu verschaffen.

Besondere Anforderungen stellt die Rechtsprechung zwischenzeitlich an die notarielle Vertragsgestaltung für Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Hier fordert die Rechtsprechung eine umfangreiche Sachverhaltsermittlung und Darstellung der Motive der vertraglichen Regelungen in der Urkunde.

Wir beobachten die Rechtsprechung, besuchen Fortbildungsveranstaltungen, um die neuesten Entwicklungen in unseren Urkunden zu berücksichtigen.

Selbstverständlich decken wir auch die übrigen Bereiche des Notariats ab (Immobilienrecht – Kauf oder Schenkung von Immobilien, Grundschuldbestellungen usw.), Ehe- und Familienrecht (Ehevertrag, Scheidungsfolgen- Vereinbarung, Partnerverträge), Gesellschaftsrecht (Gründung von Gesellschaften, Satzungsänderungen, Verkauf- und Abtretung von Geschäftsanteilen, Verschmelzungsverträge usw.).

In jüngster Zeit sind auch die Anforderungen an Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gestiegen, für die wir geeignete Regelungen für Sie bereithalten.

Sekretariat

Heike Wegener
Durchwahl: 0561 91890-19






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