Unsere Kanzlei wurde im Jahr 1974 gegründet.
In der Gründungsphase wurden Mandate aus allen Rechtsgebieten angenommen.
Die Phase einer Allgemeinpraxis nach Gründung währte nur kurz. Heute präsentiert sich die Kanzlei als hoch spezialisiert mit Schwerpunkten im
- Arbeitsrecht
- Bankrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Medizinrecht
- Mobilfunkrecht
- Münzautomatenrecht
- Notariat
- Steuerstrafverfahren
- Unfallsachen/Straßenverkehrs- und Versicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
Ein besonderes Kennzeichen der Kanzlei ist schnelle Erreichbarkeit, persönliche Fallbearbeitung mit höchster Kompetenz, vertrauensvolle und erfolgsorientierte Interessenvertretung.


